WHG-Beschichtung
Unser blauer Planet zeigt es deutlich:
Wasser ist einer der wichtigsten und wertvollsten Stoffe, die auf der Erde vorkommen.
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) als fundamentales Rahmengesetz für den Gewässerschutz weist im § 62 darauf hin, dass jedermann verplichtet ist, eine Verunreinigung der Gewässer zu verhindern. Bodenbeschichtung in solchen Anlagen erfordert deshalb höchste Sorgfalt sowie den professionellen Einsatz entsprechender Schutzsysteme.
Die jeweils erforderlichen Beschichtungsmaßnahmen dürfen nur von geschulten Fachbetrieben ausgeführt werden.
Wir sind vom TÜV zugelassener, zertifizierter und ständig überprüfter Fachbetrieb für die Ausführung von Gewässerschutzsystemen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (gültiger Überwachungsvertrag mit dem TÜV Rheinland).
Zertifikat 22B00071 Fachbetrieb nach §62AwSV TÜV Rheinland / Nürnberg LGA Bautechnik GmbH | ||
Teilnahmebescheinigung Fachbetrieb nach WHG und AwSV Fortbildungslehrgang 2019 TÜV Rheinland / Nürnberg |